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Rechtliche Grundlage der Biogasförderung in Deutschland
Am 6. Juni 2008 verabschiedete der Bundestag die Novelle des Gesetzes über Erneuerbare Energien, kurz EEG genannt. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Die nachfolgenden Auszüge aus der Präambel verdeutlichen seinen hohen Stellenwert für die Zukunft der Energie- bzw. Stromgewinnung.
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
 
(2) Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.

Inzwischen hat das EEG auch in anderen Ländern als Vorbild für energiewirtschaftliches Umdenken und eine entsprechende Gesetzgebung Anerkennung gefunden.
Neben dem EEG gelten in Deutschland zusätzlich eine Vielzahl von nationalen und europäischen Richtlinien. Sie umfassen neben einer Mindestvergütung für den ins Netz eingespeisten Strom und zusätzliche Bonuszahlungen für den Einsatz spezieller Substrate und Techniken, auch genaue Sicherheitsbestimmungen, ohne deren vorhergehende Abnahme keine Genehmigung zur Inbetriebnahme der Anlage erteilt wird. Die Vorgaben zur Gewährleistung des Sicherheitsstandards werden regelmäßig kontrolliert und mit den aktuellen Maßnahmen abgeglichen.